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V
erbandliche Caritas und Gemeindeca-
ritas nehmen gemeinsam die Anwalt-
schaft für die Armen wahr und sie ergänzen
sich dabei gegenseitig. Die Pfarrgemeinden
sind als Mitglieder des Caritasverbandes
eingeladen, an der Gestaltung und Ausrich-
tung des Verbandes prägend und intensiv
teilzunehmen. Transparenz, Information,
Anteilnahme und Zuverlässigkeit bestim-
men diese Zusammenarbeit.
D
ie einzelnen Dienste des Verbandes
streben gemeindenahe Ansätze in der
konkreten Arbeit an. Gruppen, Initiativen,
Einrichtungen und auch Einzelne in den
Pfarrgemeinden werden in ihrer Wahrneh-
mung des diakonischen Auftrages der Ge-
meinden von den Diensten des Caritasver-
bandes unterstützt und begleitet.
Caritas als gemeinsamer Auftrag von Pfarrgemeinden
tzt und gegenseitig unterstützend