Mit dem Oberberg Pass können Bedürftige ermäßigt einkaufen.
Wenn Sie eine der folgenden Leistungen erhalten, stellen wir Ihnen einen Oberberg Pass aus:
- Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld bewilligt vom Jobcenter Oberberg
- Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bewilligt von den Sozialämtern der Städte und Gemeinden im Oberbergischen Kreis
- Grundleistungen nach § 3 AsylbLG oder von besonderen Leistungen nach § 2 AsylbLG, bewilligt von den Städten und Gemeinden im Oberbergischen Kreis.
Mehr Informationen finden Sie hier.